… bekommen Leute die quasi kein Geld und auch keine Eltern mit weltlichem Besitz haben, wenn sie lang genug ohne “Vermögen” waren, es weiterhin bleiben und eigentlich gar nicht studieren wollen (weil sie Geld brauchen). So oder so ähnlich erweckt es jedenfalls bei mir den Eindruck.
Da muss man sich fragen nach welcher Prüfungdsverordnung man eigentlich seine Prüfung nach der Berufsausbildung abgelegt hat, welche Steuernummer der Elternteil mit dem größerem Einkommen im (Achtung!) vorletzten Jahr, vor dem der Antragstellung, hatte, wieviel Kirchensteuer und wieviel nach §10, 3 für eine selbstgenutzte Eigentumswohung berücksichtigt werden konnte… ahja. Von all dem Sermon bitte Belege beifügen und das ganze ein halbes Jahr bevor man sich entschließt zu studieren an die Stelle einreichen die einem nach dem Procedere sagt, dass es eine erwartete Gesetzesänderung nun doch noch nicht gibt, und man keinen Anspruch auf Förderung eines Auslandsstudiums hat, wenn man nicht mindestens 2 Semester in einer ähnlichen Fachrichtung in Deutschland studiert hat (und die Eltern müssen quasi frei sein von weltlichem Besitz [das war ein Euphemismus] - haha).
Da wird einem doch der ganze Elan wieder genommen :-p